Preise: 

sämtliche Preise werden nach der

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.11.2022 berechnet.

Wegegeld(§10) :  

  • Die Kosten sind abhängig von der Tageszeit sowie der Entfernung, die das Tierarztmobil von der Praxis bis zu Ihnen zurücklegt:
    • Zu den üblichen Praxiszeiten beträgt das Wegegeld 3,50 Euro pro Doppelkilometer, mindestens aber 13,00Euro.
  • Die Gebühr des Wegegeldes (auch die Mindestgebühr) entsteht pro Fahrt, nicht pro Tierhalter.
    • Da die mobile Tierarztpraxis auf einer Fahrt in der Regel mehrere Tierhalter aufsucht, wird das Wegegeld in diesen Fällen anteilig berechnet. Bei Nicht-eiligen-Terminen  notiere ich mir gerne Ihren Behandlungswunsch und melde mich bei Ihnen, wenn andere Tierhalter ebenfalls eine Anfahrt in Ihre Region wünschen. So zahlt jeder Kunde das Wegegeld nur anteilig.

 

Hausbesuchsgebühr (Pos. 40 der Gebührenordnung)

  • Laut der seit dem 22.11.2022 geltenden Gebührenordnung kommt bei Hausbesuchen pro Tierhalter /Haushalt, der angefahren wird, eine Hausbesuchsgebühr von 34,50 Euro zuzügl. Mwtst. (einfacher Satz während der üblichen Öffnungszeiten) zu den Gebühren hinzu.

 

Ein Beispiel:

Sie wohnen 7 km von der Praxis entfernt und möchten einen Termin für Ihre 2 Katzen und 1 Hund zur Impfung haben. Wir haben einen Termin vereinbart, zu dem ich auch andere Kunden in Ihrer Region besuche. Anteilig sind es 3 km zu Ihnen im Rahmen der gefahrenen Tour.

 

Daher zahlen Sie in diesem Fall das anteilige Wegegeld (z.B. 10,50 Euro bei anteiligen 3 km) sowie einmal die Hausbesuchsgebühr von 34,50 Euro (alles Nettopreise). Hinzu kommen dann pro Tier die jeweiligen Untersuchungs-,Behandlungs-, und Dokumentationsgebühren für die Impfungen.

 

Falls Sie weitere Fragen zur Gebührenordnung haben, die hier nicht erklärt wurden oder eine grobe Kostenschätzung wünschen, melden Sie sich gerne in der Praxis.

 

03.03.2023

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© Silke Uhing